Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von StreamMeet
für Geschäftskunden und Privatkunden
Anbieter: Webvines / Christian Schmid, Hofgartenstraße 28a, 86551 Aichach, Deutschland, E-Mail: support@session.webvines.de (im Folgenden „Anbieter“)
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsbestandteile und Rangfolge
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Videoplattform StreamMeet zwischen dem Anbieter und seinen Kunden („Kunde“).
- Der Anbieter schließt Verträge über StreamMeet mit Geschäftskunden — Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen — und mit Privatkunden, also Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Bei der Bestellung gibt der Kunde an, in welcher Eigenschaft er bestellt. Der Anbieter darf dafür Nachweise verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug. Privatkunden bedient der Anbieter zurzeit nur mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
- Regelungen dieser AGB, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind ausdrücklich als „nur für Geschäftskunden“ oder „nur für Privatkunden“ gekennzeichnet. Alle übrigen Regelungen gelten für beide Gruppen. Zwingende Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.
- Nur für Geschäftskunden: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder seine Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt. Das gilt auch für Bedingungen in Bestellscheinen, Rechnungen oder anderen Unterlagen des Kunden.
- Der Vertrag über die Nutzung von StreamMeet („Vertrag“, im Vertrag über die Auftragsverarbeitung „Hauptvertrag“
genannt) besteht aus
- der vom Anbieter angenommenen Bestellung des Kunden mit Tarif und Abrechnungszeitraum („Bestellübersicht“),
- bei Geschäftskunden dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit seinen Anlagen („AVV“),
- bei Privatkunden der Widerrufsbelehrung mit dem Muster-Widerrufsformular,
- der Beschreibung des gewählten Tarifs, wie sie bei Vertragsschluss im Kundencenter abrufbar ist („Tarifbeschreibung“), und
- diesen AGB.
- Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: In Fragen des Datenschutzes geht der AVV allen anderen Vertragsbestandteilen vor (AVV § 1 Abs. 4). Im Übrigen geht die Bestellübersicht der Tarifbeschreibung vor, und beide gehen diesen AGB vor. Im AVV heißt der Anbieter „Auftragsverarbeiter“ und der Kunde „Verantwortlicher“.
§ 2 Begriffe
- Plattform: die Videoplattform StreamMeet, die der Anbieter als Online-Dienst betreibt, mit der Oberfläche für Teilnehmende (Lobby und Termin), dem Kundencenter und der Schnittstelle. Die Plattform ist eine digitale Dienstleistung im Sinne des § 327 Abs. 2 Satz 2 BGB.
- Geschäftskunde: ein Kunde, der als Unternehmer (§ 14 BGB), als juristische Person des öffentlichen Rechts oder als öffentlich-rechtliches Sondervermögen bestellt.
- Privatkunde: ein Kunde, der als Verbraucher (§ 13 BGB) bestellt, also zu Zwecken, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Kundencenter: der Bereich der Plattform, in dem der Kunde sein Konto führt, bestellt, seine Vertragsdaten pflegt, Rechnungen und Vertragsunterlagen abruft, den Tarif wechselt und kündigt.
- Buchungssystem: das System des Kunden, in dem Termine gebucht werden und aus dem Teilnehmende ihren persönlichen Beitrittslink erhalten. Es ist über ein Plugin oder eine eigene Anbindung mit der Schnittstelle verbunden.
- Schnittstelle: die Server-zu-Server-Schnittstelle und das Beitrittsverfahren der Plattform nach der technischen Dokumentation des Anbieters.
- Tarif: das Leistungspaket mit seinen Grenzen (z. B. Teilnehmende je Termin, gleichzeitig laufende Termine, Höchstdauer eines Termins), Merkmalen (z. B. White-Label, Aufzeichnung), Löschfristen und Preisen.
- Abrechnungszeitraum: ein Monat oder ein Jahr, je nach Angebot im Tarif und Wahl bei der Bestellung.
- Teilnehmende: alle Personen, die über das Buchungssystem an einem Termin des Kunden teilnehmen, einschließlich der Personen, die für den Kunden Termine moderieren. Teilnehmende werden nicht Vertragspartner des Anbieters.
- Inhalte: alles, was der Kunde, die für ihn moderierenden Personen und die Teilnehmenden über die Plattform übertragen oder bereitstellen, insbesondere Bild, Ton, Bildschirminhalte, Chatnachrichten, Termintitel und Branding-Daten.
- Zugangsdaten: die Anmeldedaten für das Kundencenter, die Schlüssel für die Schnittstelle (API-Keys) und die Signaturschlüssel des Buchungssystems.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Tarife auf den Webseiten des Anbieters und im Kundencenter ist kein bindendes Angebot.
- Zur Bestellung legt der Kunde im Kundencenter ein Konto an, wählt Tarif und Abrechnungszeitraum und gibt seine Vertragsdaten ein: Geschäftskunden die Firma mit Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, Kontakt für den Datenschutz und, soweit vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Privatkunden Vor- und Nachname, Anschrift und Land (die E-Mail-Adresse ist die des Kontos). Geschäftskunden stimmen diesen AGB und dem AVV zu; Privatkunden stimmen diesen AGB zu und nehmen die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Vor dem Absenden zeigt das Kundencenter unmittelbar über der Bestellschaltfläche eine Übersicht mit den wesentlichen Merkmalen der Leistung, dem Gesamtpreis einschließlich Steuern, der Laufzeit und den Kündigungsbedingungen; dort kann der Kunde alle Angaben prüfen und Eingabefehler berichtigen. Die Schaltfläche, mit der die Bestellung abgegeben wird, ist mit „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet. Mit dem Absenden gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrags ab. An dieses Angebot ist er 14 Tage gebunden.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Die Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
- Der Anbieter prüft die Bestellung, insbesondere die Angaben zur Kundenart und die Vertragsdaten, und kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Er nimmt das Angebot durch die Freigabe der Bestellung an, die er dem Kunden per E-Mail und im Kundencenter mitteilt. Erst nach der Freigabe kann der Kunde bezahlen. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung freigegeben und die erste Zahlung nach § 8 erfolgreich ausgeführt ist („Vertragsschluss“). Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss per E-Mail und schaltet den Zugang frei.
- Wird die erste Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Freigabe ausgeführt, kommt kein Vertrag zustande. Hat der Kunde gleichwohl gezahlt, ohne dass ein Vertrag zustande gekommen ist, erstattet der Anbieter den gezahlten Betrag unverzüglich über den Zahlungsdienstleister.
- Nur für Geschäftskunden: Der AVV wird zusammen mit dem Vertrag in elektronischem Format abgeschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); einer Unterschrift bedarf es nicht.
- Vertragssprache ist Deutsch. Der Anbieter stellt diese AGB und den AVV mit seinen Anlagen auch in englischer Sprache bereit; maßgeblich ist die deutsche Fassung (§ 17 Abs. 6). Der Anbieter speichert den Vertragstext, also die Bestellübersicht und die bei Vertragsschluss geltenden Fassungen der AGB, des AVV und der Tarifbeschreibung. Der Kunde kann diese AGB jederzeit auf der Website des Anbieters und vor der Bestellung im Kundencenter abrufen und speichern und den Vertragstext nach Vertragsschluss im Kundencenter abrufen. Nur für Privatkunden: Der Anbieter sendet dem Privatkunden die Bestätigung des Vertrags mit dem Vertragsinhalt, diesen AGB und der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail, spätestens bevor er mit der Ausführung beginnt (§ 312f Abs. 2 BGB).
§ 3a Kostenlose Testphase
- Der Anbieter kann neuen Kunden eine kostenlose Testphase anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht; je Kunde gibt es höchstens eine Testphase. Der Kunde fragt sie im Kundencenter an: Er gibt seine Vertragsdaten ein (§ 3 Abs. 2) und stimmt diesen AGB und dem AVV zu, ohne einen Tarif zu wählen und ohne ein Zahlungsmittel zu hinterlegen. Mit dem Absenden gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Testphase ab. An die Stelle der Bestellübersicht tritt die Anfrage mit dem dort beschriebenen Testtarif.
- Der Anbieter bestätigt den Eingang der Anfrage per E-Mail, prüft sie wie eine Bestellung (§ 3 Abs. 4) und kann sie ohne Angabe von Gründen ablehnen. Er nimmt sie durch die Freigabe an, die er dem Kunden per E-Mail und im Kundencenter mitteilt. Mit der Freigabe kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Testphase zustande, und der Anbieter schaltet den Zugang frei; zugleich wird der AVV geschlossen (§ 3 Abs. 6).
- Die Testphase dauert die bei der Anfrage angegebene Zahl von Tagen, gerechnet ab der Freigabe, und endet mit Ablauf des letzten Tages (deutsche Zeit) von selbst, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Anbieter erinnert den Kunden vorher per E-Mail an das Ende. Beide Parteien können die Testphase vorher jederzeit in Textform beenden.
- Für die Testphase gelten die Grenzen und Merkmale des Testtarifs, wie ihn das Kundencenter bei der Anfrage beschreibt. Eine Vergütung fällt nicht an, und eine Zahlungspflicht entsteht nicht, auch nicht mit dem Ende der Testphase; § 8, § 9 und § 10 Abs. 1 bis 3 und 6 gelten für die Testphase nicht.
- Bestellt der Kunde während der Testphase oder danach einen Tarif, gilt § 3. Mit dem Vertragsschluss nach § 3 Abs. 4 endet eine noch laufende Testphase, und der Zugang wird ohne Unterbrechung im bestellten Tarif fortgeführt.
- Endet die Testphase, ohne dass ein Vertrag nach § 3 geschlossen ist, gelten § 11 und für die Daten der Teilnehmenden AVV § 10 mit der Maßgabe, dass das Ende der Testphase als Vertragsende gilt.
§ 3b Widerrufsrecht (nur für Privatkunden)
- Privatkunden steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu: Sie können den Vertrag binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular stehen in der Widerrufsbelehrung, die der Anbieter vor der Bestellung anzeigt, mit der Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger übersendet und auf seiner Website bereithält.
- Der Widerruf ist mit einer eindeutigen Erklärung möglich, etwa per E-Mail oder Brief. Zusätzlich steht im Kundencenter während der gesamten Widerrufsfrist die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ bereit (https://streammeet.de/kunden/widerruf); nach dem Betätigen der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ übermittelt der Anbieter unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger mit dem Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs (§ 356a BGB).
- Damit der Zugang sofort nach der Zahlung nutzbar ist, verlangt der Privatkunde bei der Bestellung ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt seine Kenntnis davon, dass sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erfüllung des Vertrags erlischt. Widerruft er danach, schuldet er für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung einen angemessenen Betrag; dieser wird nach dem vereinbarten Gesamtpreis und der bis dahin verstrichenen Zeit berechnet (§ 357a Abs. 2 BGB). Den Rest der Zahlung erstattet der Anbieter unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen nach Zugang des Widerrufs, über dasselbe Zahlungsmittel.
- Für die kostenlose Testphase (§ 3a) besteht kein Widerrufsrecht: Sie verpflichtet den Kunden nicht zur Zahlung eines Preises, und der Anbieter verarbeitet die dabei bereitgestellten personenbezogenen Daten ausschließlich, um seine Leistungspflicht und rechtliche Anforderungen zu erfüllen (§ 312 Abs. 1a Satz 2 BGB). Bestellt der Privatkunde nach der Testphase einen Tarif, gilt für diese Bestellung das Widerrufsrecht nach Absatz 1.
§ 4 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Der Kunde führt damit Online-Termine durch, etwa Beratungen, Gruppentermine, Schulungen und Webinare. Teilnehmende treten über einen persönlichen Link aus dem Buchungssystem ohne eigenes Konto bei. Zur Plattform gehören insbesondere eine Lobby mit Kamera- und Mikrofontest, Termine mit Bild, Ton und Bildschirmfreigabe, Chat, Handzeichen und Reaktionen, Moderationsfunktionen (Stummschalten, Bühne, Entfernen), eine Oberfläche in Deutsch und Englisch sowie die Schnittstelle einschließlich der Löschung von Daten.
- Grenzen und Merkmale richten sich nach der Tarifbeschreibung, insbesondere die Zahl der Teilnehmenden je Termin, die Zahl gleichzeitig laufender Termine, die Höchstdauer eines Termins, die Merkmale White-Label und Aufzeichnung sowie die Löschfristen für Termindaten und Aufzeichnungen. Die Plattform setzt die Grenzen technisch durch; ein Termin, der die Höchstdauer erreicht, wird nach einem vorherigen Hinweis an die Teilnehmenden beendet. Leistungen über die Grenzen des Tarifs hinaus schuldet der Anbieter nicht.
- Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Tarifs für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen und Teilnehmenden die Teilnahme an seinen Terminen zu ermöglichen. Software wird dem Kunden nicht überlassen. Alle Rechte an der Plattform, ihrer Dokumentation und den Kennzeichen des Anbieters bleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.
- Enthält der Tarif das Merkmal White-Label, legt der Kunde Name, Logos und Akzentfarbe, unter denen die Plattform den Teilnehmenden erscheint, über die Schnittstelle selbst fest. Die Rechtstexte zur Plattform nennen auch dann den Anbieter als Betreiber.
- Die Aufzeichnungsfunktion wird derzeit nicht bereitgestellt. Aufzeichnungen sind nur geschuldet, wenn der Anbieter die Funktion bereitstellt und die Tarifbeschreibung sie als verfügbar ausweist. Vor der Bereitstellung informiert der Anbieter den Kunden nach AVV § 5 über die dafür eingesetzten Unterauftragsverarbeiter. Danach wird ein Termin nur aufgezeichnet, wenn der Kunde die Aufzeichnung für den Termin erlaubt und eine moderierende Person sie nach einer Ankündigung an alle startet; Aufzeichnungen ruft der Kunde über sein Buchungssystem ab.
- Funktionen, die als geplant, vorgesehen oder als Vorschau gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet. Stellt der Anbieter eine Vorschau-Funktion zur Verfügung, darf er sie jederzeit ändern oder einstellen.
- Der Anbieter betreibt die Plattform ausschließlich in Rechenzentren in der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum, selbst und mit den Unterauftragsverarbeitern nach Anlage 3 des AVV. Die Oberfläche für Teilnehmende lädt keine Inhalte von Servern Dritter; Analyse- und Trackingdienste setzt der Anbieter dort nicht ein.
- Der Kunde bindet sein Buchungssystem über ein Plugin oder eine eigene Umsetzung nach der technischen Dokumentation an die Schnittstelle an. Das Buchungssystem ist nicht Leistung des Anbieters. Für ein Plugin gelten dessen eigene Lizenz- und Nutzungsbedingungen, soweit die Tarifbeschreibung nichts anderes bestimmt.
- Der Anbieter stellt die Plattform am Übergabepunkt bereit, dem Internetanschluss des Rechenzentrums. Für die Datenverbindung bis zum Übergabepunkt, für Endgeräte, Browser und Netze der Teilnehmenden und für das Buchungssystem ist er nicht verantwortlich. Die Teilnahme setzt einen aktuellen, von der Plattform unterstützten Browser, eine ausreichende Internetverbindung und zum Senden Kamera bzw. Mikrofon voraus; die unterstützten Browser nennt die technische Dokumentation. Netze, die Verbindungen beschränken (z. B. Firmen-Firewalls), können die Teilnahme verhindern; die Plattform bietet dafür eine verschlüsselte Verbindung über den Standardport für Webverbindungen an.
- Der Anbieter stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit der Plattform erforderlich sind, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, und informiert darüber, soweit das für den Kunden von Bedeutung ist. Gegenüber Privatkunden gilt dafür § 327f BGB; der maßgebliche Zeitraum ist die gesamte Vertragslaufzeit. Da die Plattform im Browser läuft, muss der Kunde selbst nichts installieren.
- Der Anbieter entwickelt die Plattform weiter. Er darf sie ändern, soweit die in der Tarifbeschreibung zugesagten Funktionen und Grenzen erhalten bleiben oder gleichwertig ersetzt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Stellt er eine wesentliche Funktion ein oder ändert er die Schnittstelle so, dass bestehende Anbindungen nicht mehr funktionieren, kündigt er dies mindestens zwölf Monate vorher in Textform an; Änderungen der Schnittstelle nimmt er dann in einer neuen Hauptversion vor, und die bisherige Version bleibt bis zum angekündigten Zeitpunkt nutzbar. Ausgenommen sind Änderungen, die zur Abwehr einer akuten Sicherheitsgefahr oder aus rechtlichen Gründen früher erforderlich sind; diese kündigt der Anbieter so früh wie möglich an.
- Nur für Privatkunden: Änderungen der Plattform, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderliche Maß hinausgehen, nimmt der Anbieter nur aus einem triftigen Grund vor — etwa zur Anpassung an eine neue technische Umgebung, an eine gestiegene Zahl von Nutzern, an geänderte rechtliche Anforderungen oder zur Abwehr von Sicherheitsgefahren —, nur wenn dem Privatkunden dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen und nur, wenn er klar und verständlich darüber informiert wird. Beeinträchtigt eine Änderung die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit der Plattform mehr als nur unerheblich, informiert der Anbieter darüber innerhalb einer angemessenen Frist vor der Änderung auf einem dauerhaften Datenträger; der Privatkunde kann den Vertrag dann innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden (§ 327r BGB). Bereits im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach der Beendigung erstattet der Anbieter anteilig.
- Der Anbieter nimmt Fragen und Störungsmeldungen per E-Mail an support@session.webvines.de entgegen und bearbeitet sie an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage) zwischen 9 und 17 Uhr deutscher Zeit. Feste Reaktions- oder Behebungszeiten sind nicht vereinbart. Anfragen von Teilnehmenden beantwortet der Kunde; der Anbieter unterstützt ihn dabei. Der Support ist in der Vergütung enthalten.
- Die Plattform ist kein Archiv. Termindaten und Aufzeichnungen werden nach den Fristen des Tarifs automatisch gelöscht (bei Geschäftskunden AVV Anlage 1 Nr. 5). Maßgeblich für Termine und Personen bleibt das Buchungssystem des Kunden.
- Die Plattform ist nicht für Notrufe bestimmt und nicht für Einsätze, bei denen ein Ausfall oder eine Störung zu Gefahren für Leben, Körper oder Gesundheit führen kann. Sie ist kein Medizinprodukt. Ob die Plattform für einen bestimmten beruflichen Einsatz zugelassen oder geeignet ist, der besonderen Anforderungen unterliegt (etwa Videosprechstunden im Gesundheitswesen), prüft der Kunde selbst.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform am Übergabepunkt von 99 % im Kalendermonat an. Nicht mitgerechnet werden angekündigte Wartungen nach Abs. 3 bis zu insgesamt acht Stunden im Kalendermonat sowie Störungen nach Abs. 4.
- Das Verfügbarkeitsziel ist keine vereinbarte Beschaffenheit und keine Garantie. Gutschriften, pauschale Entschädigungen oder Vertragsstrafen sind damit nicht verbunden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln (§ 12) bleiben unberührt.
- Geplante Wartungsarbeiten, die den Betrieb voraussichtlich unterbrechen, legt der Anbieter möglichst in die Zeit zwischen 0 und 6 Uhr deutscher Zeit und nicht in laufende Termine, soweit diese für ihn erkennbar sind. Er kündigt sie mindestens drei Arbeitstage vorher per E-Mail oder im Kundencenter an. Dringende Sicherheitsupdates und Maßnahmen gegen akute Gefahren darf er ohne Ankündigung und zu anderen Zeiten vornehmen; er hält Unterbrechungen dabei so kurz wie möglich.
- Nicht vom Anbieter zu vertreten sind Störungen außerhalb seines Einflussbereichs, insbesondere im Internet außerhalb des Übergabepunkts, an Endgeräten und in Netzen der Teilnehmenden oder im Buchungssystem, sowie höhere Gewalt (§ 17 Abs. 4), Angriffe Dritter (z. B. Überlastungsangriffe), die trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht abgewehrt werden können, und behördliche Anordnungen.
- Plant der Kunde Termine, die die Grenzen seines Tarifs weitgehend ausschöpfen, soll er den Anbieter möglichst fünf Arbeitstage vorher informieren, damit dieser die Kapazität prüfen kann.
§ 6 Pflichten des Kunden und Nutzungsregeln
- Nur für Geschäftskunden: Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten der Teilnehmenden Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und erfüllt die Pflichten nach AVV § 12. Insbesondere informiert er die Teilnehmenden nach Art. 13 und 14 DSGVO, holt erforderliche Einwilligungen ein, weist rechtzeitig auf eine mögliche Aufzeichnung hin und prüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder die Beteiligung einer Arbeitnehmervertretung erforderlich ist. Der Anbieter stellt dafür einen Textbaustein für die Datenschutzerklärung sowie Textvorschläge für Einwilligungen und Hinweise bereit. Diese ersetzen keine Rechtsberatung; der Kunde prüft sie für seinen Einsatz und ist für seine eigenen Rechtstexte verantwortlich. 1a. Nur für Privatkunden: Der Privatkunde nutzt die Plattform für seine persönlichen oder familiären Zwecke und nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit. Er weist die Personen, die er zu einem Termin einlädt, darauf hin, dass der Termin über die Plattform des Anbieters läuft, und holt erforderliche Einwilligungen ein, insbesondere vor einer Aufzeichnung. Ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung wird mit Privatkunden nicht geschlossen; der Anbieter verarbeitet die Daten der Teilnehmenden in diesem Fall in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung.
- Der Kunde nutzt die Plattform nur im Einklang mit dem geltenden Recht und diesem Vertrag. Er und die Personen, die für ihn Termine moderieren, übertragen und verbreiten über die Plattform keine rechtswidrigen Inhalte, insbesondere keine strafbaren, jugendgefährdenden, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte, keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte), und keine Schadsoftware. Er setzt die Moderationsfunktionen ein, um erkennbare Verstöße von Teilnehmenden zu unterbinden, und sorgt dafür, dass die Personen, denen er Zugang gewährt, diese Regeln einhalten.
- Der Kunde darf
- technische Grenzen sowie Zugangs- und Schutzmechanismen der Plattform nicht umgehen und dies nicht versuchen,
- die Plattform keinen Last-, Sicherheits- oder Penetrationstests unterziehen, ohne dass der Anbieter vorher in Textform zugestimmt hat,
- die Plattform nicht so nutzen, dass ihr Betrieb oder andere Kunden beeinträchtigt werden, etwa durch automatisierte Massenanfragen,
- die Plattform nicht dekompilieren, zurückentwickeln oder nachbilden, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist,
- die Plattform nicht entgegen Ausfuhrkontroll- und Sanktionsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland nutzen oder zugänglich machen und
- den Zugang nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, vermieten oder weiterverkaufen, soweit der Anbieter nicht in Textform zugestimmt hat. Termine, die der Kunde für seine eigenen Kunden durchführt, sind erlaubt.
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, schützt sie nach dem Stand der Technik und gibt sie nur an Personen weiter, die sie für die Nutzung benötigen. Er sorgt dafür, dass das Buchungssystem persönliche Beitrittslinks nur an die jeweils berechtigte Person ausgibt. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugangsdaten kennen, sperrt oder erneuert der Kunde sie unverzüglich oder veranlasst dies beim Anbieter, und er informiert den Anbieter. Handlungen, die mit seinen Zugangsdaten vorgenommen werden, muss sich der Kunde zurechnen lassen, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
- Für White-Label verwendet der Kunde nur Namen, Logos, Farben und sonstige Kennzeichen, an denen er die erforderlichen Rechte hat. Er räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertrags das einfache, unentgeltliche Recht ein, sie für die Termine des Kunden auf der Plattform anzuzeigen und dafür zu speichern und technisch zu bearbeiten (z. B. umzuwandeln und zu verkleinern). Seine Datenschutzhinweise nennen den Anbieter als Betreiber der Plattform, auch wenn diese unter der Marke des Kunden erscheint.
- Der Kunde richtet sein Buchungssystem nach der technischen Dokumentation ein und betreibt es. Er bildet die Kennungen von Personen und Terminen pseudonym und übermittelt keine E-Mail-Adressen (AVV § 12 Abs. 2). Er hält seine Vertragsdaten im Kundencenter aktuell, insbesondere den Kontakt für den Datenschutz, an den der Anbieter Meldungen nach AVV § 9 richtet.
- Aufzeichnungen, die er behalten möchte, ruft der Kunde vor Ablauf der Löschfrist ab.
- Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Abs. 2, 3 oder 5 gegen den Anbieter geltend machen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt sie nicht ohne dessen Zustimmung an.
§ 7 Sperre
- Der Anbieter darf den Zugang des Kunden ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
- der Kunde nach Abschluss des Mahnlaufs nach § 8 Abs. 6 mit einer Zahlung in Verzug ist,
- konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass über den Zugang des Kunden rechtswidrige Inhalte verbreitet werden oder der Kunde erheblich gegen § 6 Abs. 2 bis 4 verstößt, oder
- eine Nutzung über den Zugang des Kunden die Sicherheit oder den Betrieb der Plattform oder Daten anderer Kunden gefährdet, etwa bei missbrauchten Zugangsdaten.
- In den Fällen des Abs. 1 zweiter Spiegelstrich fordert der Anbieter den Kunden vor der Sperre in Textform auf, den Verstoß innerhalb von 24 Stunden abzustellen, es sei denn, ein sofortiges Handeln ist zur Abwehr erheblicher Gefahren oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.
- Der Anbieter wählt die mildeste geeignete Maßnahme, etwa die Sperre einzelner Zugangsdaten, und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden. Er informiert den Kunden möglichst vorher, sonst unverzüglich danach, in Textform unter Angabe des Grundes und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
- Ist der Zugang insgesamt gesperrt, können keine Termine begonnen werden und keine Teilnehmenden beitreten. Löschaufrufe über die Schnittstelle bleiben immer möglich. Hat der Kunde die Sperre zu vertreten, bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.
§ 8 Vergütung, Zahlung, Rechnungen und Steuern
- Die Vergütung richtet sich nach Tarif und Abrechnungszeitraum laut Bestellübersicht. Gegenüber Geschäftskunden sind alle Preise Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Gegenüber Privatkunden sind die angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer; weitere Kosten fallen nicht an.
- Die Vergütung ist jeweils zu Beginn eines Abrechnungszeitraums für diesen im Voraus fällig.
- Die Zahlung wird über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, derzeit Stripe. Der Kunde hinterlegt ein dort angebotenes Zahlungsmittel (z. B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift) und ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums bis zum Vertragsende darüber einzuziehen. Zahlungsdaten erfasst der Zahlungsdienstleister; der Anbieter speichert keine vollständigen Karten- oder Kontonummern. Stimmt der Kunde bei der Zahlung Bedingungen des Zahlungsdienstleisters zu (z. B. einem SEPA-Lastschriftmandat), gelten diese ergänzend.
- Bietet der Anbieter die Zahlung per Überweisung an, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
- Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch über den Zahlungsdienstleister bereit, per E-Mail und im Kundencenter. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen einverstanden. Schreibt das Gesetz ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat vor, stellt der Anbieter die Rechnung in diesem Format aus.
- Schlägt ein Einzug fehl, benachrichtigt der Anbieter oder der Zahlungsdienstleister den Kunden per E-Mail und versucht den Einzug innerhalb von 14 Tagen mehrfach erneut („Mahnlauf“); in dieser Zeit kann der Kunde sein Zahlungsmittel im Kundencenter ändern. Die Benachrichtigung weist auf die drohende Sperre hin. Ist der Betrag nach Abschluss des Mahnlaufs nicht bezahlt, darf der Anbieter den Zugang nach § 7 sperren; nach Zahlungseingang hebt er die Sperre unverzüglich auf. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung trägt der Kunde. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug, insbesondere Verzugszinsen und Verzugspauschale (§ 288 BGB), und das Recht zur Kündigung nach § 10 Abs. 4 bleiben unberührt.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; das gilt nicht für Gegenforderungen wegen Mängeln aus diesem Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen.
- Der Kunde kann im Kundencenter in einen höherwertigen Tarif wechseln; der Wechsel wird sofort wirksam, und der Unterschiedsbetrag für den laufenden Abrechnungszeitraum wird anteilig berechnet. Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif oder vom jährlichen zum monatlichen Abrechnungszeitraum wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Mit dem Wechsel gelten Grenzen, Merkmale und Löschfristen des neuen Tarifs; kürzere Löschfristen können dazu führen, dass vorhandene Daten früher gelöscht werden (AVV Anlage 1 Nr. 5).
- Der Anbieter bestimmt die Umsatzsteuer nach den Angaben des Kunden, insbesondere nach dessen Rechnungsanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Schuldet ein Geschäftskunde die Steuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren, weist er seine Unternehmereigenschaft durch eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach und führt die Steuer selbst ab. Fehlt dieser Nachweis oder ist die Nummer ungültig, darf der Anbieter die gesetzliche Umsatzsteuer berechnen. Bei Privatkunden weist der Anbieter die Umsatzsteuer nach den gesetzlichen Vorschriften aus; ändert sich der anzuwendende Steuersatz, ändert sich der Gesamtpreis entsprechend, ohne dass die Vergütung des Anbieters dadurch steigt. Der Kunde teilt Änderungen seiner Angaben unverzüglich im Kundencenter mit.
§ 9 Preisänderungen
- Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Eine Preiserhöhung kündigt er mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und nennt dabei den neuen Preis, den Zeitpunkt und das Kündigungsrecht nach Abs. 2. Sie wird frühestens mit dem ersten Abrechnungszeitraum wirksam, der nach Ablauf dieser Frist beginnt.
- Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung auf diesen Zeitpunkt kündigen, auch im Kundencenter. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem angekündigten Zeitpunkt.
- Preissenkungen gelten ab dem angekündigten Zeitpunkt ohne Weiteres. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Bruttobetrag entsprechend; Abs. 1 und 2 gelten dafür nicht.
- Nur für Privatkunden: Die Absätze 1 und 2 gelten nicht. Gegenüber Privatkunden ändert der Anbieter die Preise nur mit deren Zustimmung; dafür gilt das Verfahren des § 16 (Mitteilung mindestens 30 Tage vorher, Zustimmung im Kundencenter). Stimmt der Privatkunde nicht zu, gilt der bisherige Preis weiter; der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 10 Abs. 3 kündigen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (§ 3 Abs. 4) und läuft zunächst für einen Abrechnungszeitraum (einen Monat oder ein Jahr). Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum gleicher Länge, wenn er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. 1a. Nur für Privatkunden: Die anfängliche Laufzeit beträgt höchstens ein Jahr. Nach ihrem Ablauf verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit; der Privatkunde kann ihn dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Endet der Vertrag dadurch vor dem Ende eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter die Vergütung für die restliche Zeit anteilig.
- Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, im Kundencenter oder in Textform; Privatkunden außerdem nach Abs. 1a. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag des Abrechnungszeitraums zugehen. Der Anbieter bestätigt sie in Textform. Die Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nicht erstattet, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. 2a. Der Kunde kann außerdem jederzeit die Kündigungsseite des Anbieters nutzen, die ohne Anmeldung erreichbar ist: https://streammeet.de/kuendigen („Verträge hier kündigen“, § 312k BGB). Der Anbieter bestätigt den Eingang der Kündigung sofort in Textform.
- Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
- Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den
Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde
- mit der Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume oder mit einem Betrag in Verzug ist, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,
- trotz Abmahnung in Textform erheblich gegen § 6 Abs. 2 bis 4 verstößt oder ein Verstoß so schwer wiegt, dass eine Abmahnung entbehrlich ist, oder
- bei der Bestellung unzutreffende Angaben zu seiner Eigenschaft als Geschäfts- oder Privatkunde gemacht hat.
- Die Kündigungsrechte beider Parteien nach AVV § 5 Abs. 3 (Widerspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter) bleiben unberührt und gelten für diesen Vertrag.
- Endet der Vertrag vor dem Ende eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums aus einem Grund, den der Kunde nicht zu vertreten hat, insbesondere nach Abs. 5, § 9 Abs. 2, § 12 Abs. 5, durch Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund oder nach § 17 Abs. 3, erstattet der Anbieter die Vergütung für die restliche Zeit anteilig. Wird nach AVV § 5 Abs. 3 nur ein Teil der Leistungen gekündigt, wird die Vergütung angemessen herabgesetzt.
- Kündigungen bedürfen der Textform; die Kündigung über das Kundencenter oder über die Kündigungsseite nach Abs. 2a genügt.
§ 11 Vertragsende
- Mit dem Vertragsende können keine Termine mehr begonnen werden und keine Teilnehmenden mehr beitreten. Die Schnittstelle steht danach nur noch für Löschaufrufe und für den Abruf von Aufzeichnungen nach Abs. 2 zur Verfügung.
- Für die Daten der Teilnehmenden gilt bei Geschäftskunden AVV § 10; bei Privatkunden löscht der Anbieter sie innerhalb derselben Fristen: Aufzeichnungen kann der Kunde bis 14 Tage nach Vertragsende über sein Buchungssystem abrufen; danach werden die Daten gelöscht, vollständig spätestens 30 Tage nach Vertragsende. Innerhalb derselben Frist löscht der Anbieter die Branding-Daten des Kunden (Name, Logos, Farbe) und die Zugangsdaten für die Schnittstelle.
- Vertrags- und Abrechnungsdaten bewahrt der Anbieter auf, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Rechnungen und Vertragsunterlagen kann der Kunde im Kundencenter abrufen, solange sein Konto besteht; Einzelheiten und Fristen nennt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 12 Mängel und Rechte Dritter
- Der Anbieter erhält die Plattform während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Er beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, nachdem sie ihm gemeldet wurden oder er sie selbst festgestellt hat. Er darf einen Mangel vorübergehend durch eine Umgehungslösung beheben, wenn die Nutzung dadurch nicht mehr als unerheblich beeinträchtigt wird.
- Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, soweit möglich mit Zeitpunkt, betroffenem Termin, Fehlermeldung oder Fehlercode und verwendetem Browser.
- Kein Mangel sind Beeinträchtigungen, die auf Umständen nach § 5 Abs. 4, auf einer Nutzung entgegen der technischen Dokumentation oder diesem Vertrag, auf dem Buchungssystem oder auf Endgeräten, Browsern oder Netzen der Teilnehmenden beruhen.
- Im Übrigen gelten für Mängel die gesetzlichen Vorschriften; für Schadensersatz gilt § 13. Gegenüber Privatkunden gelten die §§ 327 ff. BGB für Verträge über digitale Produkte; die Absätze 2 und 3 schränken die gesetzlichen Rechte des Privatkunden nicht ein, und eine Frist zur Anzeige von Mängeln besteht für ihn nicht.
- Macht ein Dritter geltend, dass die vertragsgemäße Nutzung der Plattform seine Rechte verletzt, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich in Textform und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr der Ansprüche. Der Anbieter wehrt die Ansprüche auf eigene Kosten ab und wird nach seiner Wahl die Plattform so ändern oder ersetzen, dass keine Rechte mehr verletzt werden und die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erhalten bleiben, oder die erforderliche Befugnis beschaffen. Gelingt beides nicht zu angemessenen Bedingungen, kann jede Partei den Vertrag ganz oder hinsichtlich der betroffenen Leistungen außerordentlich kündigen. Für Schadensersatz gilt § 13. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung auf Inhalten oder Kennzeichen des Kunden oder auf einer Nutzung entgegen diesem Vertrag beruht.
§ 13 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Nur für Geschäftskunden: In den Fällen des Abs. 2 ist die Haftung außerdem je Schadensereignis auf den höheren der folgenden Beträge begrenzt: die Vergütung, die der Kunde für die zwölf Monate vor dem Schadensereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte, oder 5.000 Euro. Gegenüber Privatkunden gilt diese Höchstbetragsbegrenzung nicht.
- Nur für Geschäftskunden: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Im Verhältnis der Parteien gelten die Abs. 1 bis 4 auch für Ansprüche im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung (AVV § 13), soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.
- Die Abs. 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
§ 14 Datenschutz, Inhalte und Vertraulichkeit
- Nur für Geschäftskunden: Personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet der Anbieter nur im Auftrag des Kunden nach dem AVV. Der AVV gilt für die Laufzeit dieses Vertrags und endet mit ihm (AVV § 1 Abs. 3). 1a. Nur für Privatkunden: Nutzt der Privatkunde die Plattform ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten, unterliegt seine eigene Nutzung nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO nicht der Datenschutz-Grundverordnung; ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung wird deshalb nicht geschlossen. Der Anbieter verarbeitet die Daten der Teilnehmenden solcher Termine als Verantwortlicher, allein um den Termin technisch durchzuführen, und beschreibt das in seiner Datenschutzerklärung.
- Die Daten des Kunden und seiner Ansprechpersonen, die für Konto, Vertrag, Abrechnung und Kommunikation nötig sind, verarbeitet der Anbieter als eigener Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in seiner Datenschutzerklärung, die auf seiner Website und im Kundencenter abrufbar ist. Der Zahlungsdienstleister erhält nur die für die Zahlung nötigen Daten des Kunden, keine Daten der Teilnehmenden.
- Inhalte bleiben in der Verantwortung und, soweit Rechte daran bestehen, in der Rechtsinhaberschaft des Kunden bzw. der Personen, von denen sie stammen. Der Anbieter verwendet Inhalte nur, um die Plattform bereitzustellen und diesen Vertrag zu erfüllen. Er verwendet sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training von Modellen künstlicher Intelligenz, und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit der AVV nichts anderes bestimmt.
- Technische Messwerte ohne Personenbezug, etwa die Zahl gleichzeitiger Termine und Teilnehmender, die Auslastung und Fehlerraten, darf der Anbieter für Betrieb, Sicherheit, Kapazitätsplanung und Weiterentwicklung der Plattform verwenden, auch nach Vertragsende.
- Vorschläge und Anregungen des Kunden zur Plattform darf der Anbieter unentgeltlich, zeitlich unbegrenzt und ohne Namensnennung verwenden. Eine Pflicht zur Umsetzung besteht nicht.
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich, insbesondere Zugangsdaten, Sicherheitsmaßnahmen sowie technische und geschäftliche Informationen. Sie verwenden sie nur für diesen Vertrag, schützen sie mindestens so sorgfältig wie eigene vergleichbare Informationen und geben sie nur an Personen weiter, die sie dafür benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, die sie unabhängig selbst entwickelt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit das rechtlich zulässig ist. Die Pflicht besteht nach Vertragsende fort.
§ 15 Mitteilungen
- Erklärungen und Mitteilungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
- Der Anbieter richtet Mitteilungen an die im Kundencenter hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden, Mitteilungen zum Datenschutz an dessen Kontakt für den Datenschutz; er kann sie zusätzlich im Kundencenter anzeigen. Der Kunde hält diese Adressen aktuell. Der Kunde richtet Mitteilungen an support@session.webvines.de, Mitteilungen zum Datenschutz an support@webvines.de.
§ 16 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann dem Kunden Änderungen dieser AGB anbieten, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung, eine technische Entwicklung, neue Funktionen der Plattform, ein Wechsel von Dienstleistern (z. B. des Zahlungsdienstleisters) oder eine Regelungslücke. Preise ändern sich nur nach § 9.
- Der Anbieter teilt dem Kunden die angebotenen Änderungen mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit und stellt sie im Kundencenter gegenüber. Die Änderungen werden frühestens zum Beginn des ersten Abrechnungszeitraums wirksam, der nach Ablauf dieser Frist beginnt, und nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt; die Zustimmung erklärt er im Kundencenter.
- Stimmt der Kunde nicht zu, gilt der Vertrag zu den bisherigen AGB fort. Der Anbieter kann ihn dann nach § 10 Abs. 3 kündigen.
- Für Änderungen des AVV und seiner Anlagen gelten die Regeln des AVV (§ 4 Abs. 2, § 5 und § 14 Abs. 1).
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Privatkunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt (Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung).
- Nur für Geschäftskunden: Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen. Für Privatkunden gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 2a. Verbraucherstreitbeilegung: Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; eine Verlinkung darauf gibt es deshalb nicht.
- Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag einschließlich des AVV auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb der Plattform übernimmt. Er kündigt dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann auf den Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
- Keine Partei ist für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer Pflicht verantwortlich, soweit diese auf Umständen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruht, etwa Naturereignissen, Krieg, Terroranschlägen, Epidemien, behördlichen Anordnungen oder großflächigen Ausfällen öffentlicher Strom- oder Telekommunikationsnetze (höhere Gewalt). Sie informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Folgen so gering wie möglich zu halten. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln (§ 12) bleiben unberührt.
- Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
- Diese AGB und der AVV mit seinen Anlagen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient der Information.
- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Fassung 2.0.0 vom 2026-09-20